Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2013 - III-2 Ausl 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28767
OLG Hamm, 10.09.2013 - III-2 Ausl 95/11 (https://dejure.org/2013,28767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2013 - III-2 Ausl 95/11 (https://dejure.org/2013,28767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2013 - III-2 Ausl 95/11 (https://dejure.org/2013,28767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    IREG 83
    Auslieferung, Rumänien, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien; ordre public; Verhältnismäßigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien; ordre public; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen den ordre public

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83 Nr. 3
    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen den ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferungen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach Rumänien ausgeliefert werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rumänin: Keine Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach Rumänien ausgeliefert werden - Auslieferung darf bei Verstoß gegen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards oder gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze versagt werden ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 257/09
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 4 Ausl 504/99

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Frankreich bei langer dortiger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2013, 2 Ausl. 95/11, juris und vom 14. Juli 2016, III-2 Ausl. 93/16).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2020 - 1 Ausl 29/18

    Unzulässige Auslieferung an die Ukraine; Gerichtliche Prüfpflicht zur Einhaltung

    Daher ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.02.2009, 2 BvR 257/09; OLG Hamm, Beschluss v. 10.09.2013, 2 Ausl 95/11 ; jeweils bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses am 17.06.2021 wurde der Verfolgte vielmehr unter verschiedenen Auflagen, trotz der nunmehr Ende November 2021 anstehenden Hauptverhandlung, "provisorisch" aus der Untersuchungshaft entlassen, offensichtlich, um die Rechte des Verfolgten aus § 5 Abs. 3 EMRK zu wahren und keinen schadensersatzpflichtigen Konventionsverstoß (wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots) zu begehen (vgl. EGMR, Urteil vom 6.11.2014 - 67522/09 - Ereren ./. Deutschland = NJW 2015, 3773; EGMR, Urteil vom 29.07.2004 - 49746/99 Cevizovic/Deutschland = NJW 2005, 3125; EGMR, 1993, Serie A, Bd. 254 Nr. 30 = ÖJZ 1993, 562 - W./Schweiz; EGMR, Slg. 2000-IV Nr. 152 - Labita ./. Italien; EGMR, Slg. 2006-XII Nr. 35 - Chraidi ./. Deutschland; EGMR, Urteil vom 26.4.2011 - 59301/08 Nr. 49 - Tinner/Schweiz; BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17.02.2009, 2 BvR 257/09; Senat, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2007 in StV 2008, 648 und OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013 - -2 Ausl 95/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 2 Ausl 147/17

    Keine Auslieferung an die Türkei; rechtsstaatliches Verfahren; politische

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung sowie der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätzen der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.08.2017, Az. III - 2 Ausl. 102/17, vom 14.07.2016, Az. III - 2 Ausl. 93/16, und vom 10.09.2013, Az. 2 Ausl. 95/11).
  • OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21

    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereichs zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013, 2 Ausl. 95/11, zitiert bei juris).
  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16

    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2013, 2 Ausl. 95/11, juris und vom 14. Juli 2016, III-2 Ausl. 93/16).
  • OLG Celle, 16.12.2014 - 1 Ausl 33/14

    Keine Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung nach Bulgarien in die

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen allerdings nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereichs zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2013, 2 Ausl 95/11, juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Polen

    In Auslieferungsverfahren kann ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätzen der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2013, Az. 2 Ausl. 95/11, und vom 14.07.2016, Az. III-2 Ausl. 93/16).
  • OLG Bremen, 13.02.2014 - 1 AuslA 20/13

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei konkreten Anhaltspunkten für

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen allerdings nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereichs zu einem Auslieferungshindernis führen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013, Az.: 2 Ausl 95/11 - zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 2 Ausl 94/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei mangels Zusicherung eines

    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2013, 2 Ausl. 95/11, juris und vom 14. Juli 2016, III-2 Ausl. 93/16).
  • OLG Hamm, 01.12.2015 - 2 Ausl 131/15

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn bei Zusicherung der Einhaltung der

  • OLG Hamm, 14.07.2016 - 2 Ausl 93/16
  • OLG Hamm, 22.08.2017 - 2 Ausl 116/16
  • OLG Hamm, 31.08.2017 - 2 Ausl 167/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht